Bestimmungen zur Unterkunft

Die wichtigsten Anforderungen an Wohnungen und Unterkünfte für Arbeitnehmenden in Dänemark.

Unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihr Arbeitgeber oder der Bauträger für Ihre Unterkunft zuständig ist, gibt es Vorschriften darüber, wie Sie wohnen können, während Sie in Dänemark arbeiten. Diese gelten unabhängig davon, ob Sie privat, in einem Hotel oder in einem Lager auf der Baustelle, auf der Sie arbeiten, untergebracht sind.

Wo dürfen Sie wohnen, während Sie in Dänemark arbeiten?

Eine Wohnstätte muss von der Gemeinde als Wohnsitz genehmigt worden sein. Andernfalls ist es nicht erlaubt, dort zu leben. Es ist daher nicht erlaubt, sein Lager in einem verlassenen Gebäude, in einem Zelt auf einem beliebigen Feld oder in einem Wald aufzuschlagen.

Wenn Sie auf einer abgelegenen Baustelle arbeiten, z.B. in einem Wald oder auf einer Insel, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, während Sie auf der Baustelle arbeiten.

Es ist jedoch nicht immer erlaubt, in Anbindung an die Baustelle zu wohnen, z.B. in einem Schuppen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bauträger hierfür von der Gemeinde eine Genehmigung erhalten hat.

Wie dürfen Sie in einem Privathaus wohnen?

Sie können selbst prüfen, ob Ihre Unterkunft legal ist. Wenn ein Wohnhaus oder eine Wohnung die nachstehenden Anforderungen nicht erfüllt, kann die Gemeinde sie nicht zum Wohnen freigeben und Sie dürfen nicht darin wohnen. 

Die Wohnstätte muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Es sollten Fluchtwege aus allen Wohnräumen vorhanden sein, damit Sie im Falle eines Brandes schnell das Haus verlassen können.
  2. In einem Wohnraum muss mindestens ein Fenster nach außen vorhanden sein, damit Tageslicht hereingelangen kann.
  3. Der Abstand zwischen Decke und Boden in den Wohnräumen von Wohnhäusern muss mindestens 2,3 Meter betragen.
    In Wohnungen muss der Abstand zwischen Decke und Boden mindestens 2,5 m betragen.
  4. Der Fußboden in den Wohnräumen darf nicht niedriger sein als das Außengelände. Es ist jedoch erlaubt, in Räumen zu wohnen, deren Fußboden an mindestens einer Fensterwand über dem Boden des Außengeländes liegt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Unterkunft rechtmäßig ist, können Sie sich an das Bürgerservicezentrum der Gemeinde wenden, in der Sie untergebracht sind. In Kopenhagen, Aarhus, Odense und Aalborg können Sie sich auch an den International Citizen Service wenden.

International Citizen Service (Englisch)

Wie dürfen Sie wohnen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung stellt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Unterkunft eine Reihe von spezifischen Anforderungen erfüllt und gesund und sicher ist. Dies gilt für die Unterbringung am Arbeitsplatz, in Wohnhäusern, Ferienhäusern und anderen Lösungen wie Wohnwagen oder Containerhäusern.

Die allgemeinen Regeln gelten auch hier. Für die Unterbringung von Arbeitnehmenden gibt es jedoch zusätzliche Anforderungen, die von Arbejdstilsynet - die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde - streng überwacht werden.  

Besondere Anforderungen an die Unterbringung von Arbeitnehmenden:

  • Zugang zu WC und Trinkwasser
  • Entwässerung für Abwasser
  • Schutz vor Feuchtigkeit, Kälte, Hitze und Lärm
  • Ausreichend Tageslicht und Fenster, die zum Lüften geöffnet werden können
  • Möglichkeit der Beheizung und zufriedenstellendes Raumklima.

In jedem Wohnraum können maximal 2 Personen untergebracht werden, es sei denn, die Wohnfläche beträgt mindestens 20 m2 pro Person, oder Sie wohnen zusammen, weil Sie Ihren Partner und Kinder dabei haben.

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zu Ihrer Unterkunft haben, können Sie sich unter der Telefonnummer +45 70 12 12 88 oder der E-Mail at@at.dk an das Callcenter der Arbejdstilsynet wenden.

Die Überwachung der Arbejdstilsynet von der Unterbringung von Arbeitnehmenden

Wenn der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellt, überwacht Arbejdstilsynet, dass die Unterkunft den Anforderungen entspricht. Die Mitarbeitenden der Arbejdstilsynet haben daher das Recht, das Haus zu betreten und die Bedingungen zu überprüfen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Arbejdstilsynet ausweisen kann und dass mindestens ein Bewohner anwesend ist.

Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber sind verpflichtet, der Arbejdstilsynet die für die Durchführung der Inspektion erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, z.B. in Form eines Mietvertrags oder einer Dokumentation über Ihr Arbeitsverhältnis.

Entspricht die Unterkunft nicht den Anforderungen an die Innenausstattung, kann Arbejdstilsynet den Arbeitgeber auffordern, die Situation zu verbessern.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Die Vorschriften gelten nicht für Staatsbedienstete, Fahrer mit Ruhezeiten, Au-pairs und auf Schiffen und Offshore-Anlagen. Hier überwacht Arbejdstilsynet die Unterkünfte nicht. Die Vorschriften gelten auch nicht, wenn Sie unter einen Tarifvertrag mit Unterbringungsvorschriften durch Ihren Arbeitgeber fallen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft, um mehr über die für Sie geltenden Vorschriften zu erfahren.

Any questions?

Contact Arbejdstilsynet
The Danish Working Environment Authority

Phone hours
Monday - Thursday: 8 - 15
Friday: 8 - 14

+45 70 12 12 88

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at@at.dk

: 17-07-2025