Beim Heben von Lasten mittels Kran besteht für Beschäftigte in der Baubranche große Verletzungsgefahr. Zum Beispiel besteht Quetschgefahr, wenn die Last schwingt oder verloren wird. Es ist daher wichtig, dass das Anschlagen so erfolgt, dass weder der Anschläger noch andere in der Nähe befindliche Personen einer Gefahr ausgesetzt werden.
Anschläger und Kranführer müssen sich während der Arbeit jederzeit eindeutig verständigen können. Sie müssen die volle Kontrolle über die Bewegung der Lasten haben und sicherstellen, dass keine Lasten über Personen hinweg bewegt werden. Die Verständigung kann zum Beispiel per Handzeichen oder über Funk geschehen. Erfolgt die Verständigung per Handzeichen, muss der Anschläger die hier dargestellten Zeichen benutzen.
1 Bei kurzem Abstand zwischen Anschläger und Kranführer
2 Zum Zeichengeben über große Entfernungen