Urlaubsregelung

Als entsandter Lohn/-Gehaltsempfänger in Dänemark gelten für Sie die Urlaubsregelungen in Ihrem Herkunftsland. Die Urlaubsdauer und die Lohn-/Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs unterliegen jedoch den Bestimmungen des dänischen Gesetzes über Urlaub, sofern diese vorteilhafter sind.

Wie viel Urlaub kann man rechtlich beanspruchen?

Im Hinblick auf die Urlaubsdauer und Vergütung haben Sie mindestens die Ansprüche, die aus dem dänischen Gesetz über Urlaub hervorgehen. Wenn die Urlaubsregelungen Ihres Herkunftslands weniger vorteilhaft sind als die Bestimmungen des dänischen Urlaubsgesetzes, können Sie während Ihrer Entsendung nach Dänemark zusätzliche Urlaubsansprüche erwerben. Der zusätzliche Urlaub darf nicht nach den Regelungen des dänischen Urlaubsgesetzes gewährt werden, sondern muss den Bestimmungen der Urlaubsregelungen in Ihrem Herkunftsland entsprechen.

Wie viel zusätzliche Urlaubsansprüche kann man erwerben?

Als Lohn-/Gehaltsempfänger erwerben Sie 2,08 Tage bezahlten Urlaub für jeden Monat der Beschäftigung im Erwerbsjahr, d. h. 5 Wochen pro Jahr. Wenn Sie nach den Regelungen in Ihrem Herkunftsland weniger als 5 Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr erwerben, muss Ihr Arbeitgeber zusätzlichen Urlaub gewähren, bis die 5 Wochen erreicht sind.

Für den Erwerb von Urlaubstagen ist es nicht von Belang, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.

Gibt es Lohn/Gehalt oder Urlaubsvergütung für die Urlaubstage?

Bei der Bezahlung für die erworbenen Urlaubstage kann es sich entweder um den üblichen Lohn/das übliche Gehalt oder um eine Urlaubsvergütung handeln.

Lohn-/Gehaltsempfänger, die monatsweise beschäftigt sind und Anspruch auf vollen Lohn/volles Gehalt an Feiertagen und im Krankheitsfall haben, haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub. Die Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Urlaub entspricht dem üblichen Lohn/Gehalt zum Zeitpunkt des Urlaubs. Lohn-/Gehaltsempfänger erhalten zusätzlich zum üblichen Lohn/Gehalt einen Urlaubsaufschlag. Der Urlaubsaufschlag beträgt 1 % des Lohns/Gehalts im Erwerbsjahr.

Andere Lohn-/Gehaltsempfänger erhalten eine Urlaubsvergütung, die 12,5 % des Lohns/Gehalts im Erwerbsjahr betragt.