Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Entsendete Arbeitnehmer, die vorübergehend in Dänemark arbeiten möchten, müssen über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen für ihre Arbeit verfügen. Bestimmte ausländische Qualifikationen müssen vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden, andere muss der Arbeitgeber prüfen.

Bei den beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland kann es sich um Ausbildungen und Berufserfahrung bei den Arbeitsaufgaben oder dem Gewerbe handeln, dem/denen der Arbeitnehmer in Dänemark nachgehen wird.

Beachten Sie, dass es noch andere reglementierte Berufe in Dänemark gibt als die, die der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt unterliegen. Dies gilt z. B. für Berufe wie Elektriker und Kabelinstallateure.

Ein umfassendes Verzeichnis der reglementierten Berufe in Dänemark ist beim dänischen Ausbildungs- und Forschungsministerium erhältlich (auf Englisch).

Wenn die Qualifikationen aus EU- oder EWR-Ländern stammen

Wenn Sie entsendet wurden, um vorübergehend in Dänemark zu arbeiten, und Ihre Qualifikationen aus einem EU- oder EWR-Land oder der Schweiz stammen, müssen diese vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt werden, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Dies gilt, wenn Sie:

  • den Abriss von Asbest in Innenräumen ausführen
  • Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Aufzügen u. ä. ausführen
  • den Auf- oder Abbau von Gerüsten, die höher als 3 Meter sind, ausführen. (Ausgenommen sind freistehende Fahr- und Bockgerüste.)
  • Schweißarbeiten ausführen

Oder wenn Sie arbeiten als:

  • Bediener von Teleskopladern
  • Fahrer von Gabelstaplern
  • Fahrer von Kranen (Mobilkrane, Turmkrane und Krane über 30 Tonnen auf Lkw)
  • Kesselwärter
  • Kältemonteur

Arbeiten, für die keine Anerkennung durch das Gewerbeaufsichtsamt erforderlich sind

Wenn Sie sich mit den folgenden Arbeitsaufgaben beschäftigen, ist keine Anerkennung durch das Gewerbeaufsichtsamt erforderlich, doch Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen haben:

  • Arbeiten mit Asphaltmaterial
  • Arbeiten mit Epoxid und Isocyanaten
  • Arbeiten mit Styrol
  • Auf- und Abbau von Bock- und Fahrgerüsten
  • Arbeiten als Kranführer (außer Mobilkrane, Turmkrane und Krane über 30 Tonnen auf Lkw)
  • Arbeiten als Bediener von elektrischen Hubwagen
  • Arbeiten als Koordinator für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bau- und Tiefbaubereich

Wenn die Qualifikationen nicht aus EU- oder EWR-Ländern stammen

Wenn Sie entsendet wurden, um vorübergehend in Dänemark zu arbeiten, und Ihre Qualifikationen stammen aus einem anderen Land als den EU- oder EWR-Ländern und der Schweiz, müssen diese vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt werden, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Dies gilt, wenn Sie:

  • den Abriss von Asbest in Innenräumen ausführen
  • Arbeiten mit Asphaltmaterial
  • Arbeiten mit Epoxid und Isocyanaten
  • Arbeiten mit Styrol
  • Schweißarbeiten ausführen
  • An Erdgasanlagen arbeiten
  • Arbeiten mit Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Aufzügen u. ä.

Oder wenn Sie arbeiten als:

  • Kesselwärter
  • Kranführer, Gabelstaplerfahrer sowie Bediener von Teleskopladern und Arbeitsbühnen
  • Kältemonteur
  • Gerüstbauer
  • Koordinator für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bau- und Tiefbaubereich

Bei einer Festanstellung in Dänemark

Wenn Sie in Dänemark eine Festanstellung haben, müssen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt immer eine Anerkennung Ihrer Qualifikationen beantragen, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen. Dies gilt immer, ungeachtet dessen welche Arbeitsaufgaben Sie ausführen werden und aus welchem Land Ihre Qualifikationen stammen.

So beantragen Sie eine Anerkennung beim Gewerbeaufsichtsamt

Denken Sie daran, die Anerkennung rechtzeitig zu beantragen, bevor Sie mit der Arbeit anfangen.

Verwenden Sie für Ihren Antrag dieses Formular.

Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen

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Island
Isle of Wight
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Liechtenstein
Litauen
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Slowakei
Slowenien
Spanien
Großbritannien und Nordirland
Schweden

 

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