Bestimmungen zum Arbeitsschutz

Ausländische Betriebe, die vorübergehend in Dänemark arbeiten, sowie entsandte Arbeitnehmer unterliegen den dänischen Arbeitsschutzbestimmungen. Der Bereich des Arbeitsschutzes ist durch verschiedene Formen von Bestimmungen geregelt.

Im Folgenden lesen Sie mehr über die verschiedenen Regulierungsformen, die es für den Arbeitsschutz gibt, und inwieweit diese für Betriebe bindend sind.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz enthält die allgemeinen Bestimmungen für den Arbeitsschutz. Das Gesetz ist für alle Bürger bindend. Verstöße gegen die Bestimmungen können bestraft werden. Das Gewerbeaufsichtsamt ist die dänische Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen überwacht. In vielen Fällen erteilt das Gewerbeaufsichtsamt eine Anordnung, dass die Bestimmungen eingehalten werden müssen, bis eine Strafe verhängt wird.

Lesen Sie die Vorschrift über das Arbeitsschutzgesetz (mit späteren Änderungen) (auf Englisch)

Vorschriften

Das Gesetz ist in Vorschriften untergliedert, die für alle Bürger bindend sind. Verstöße gegen die Vorschriften können bestraft werden, doch in vielen Fällen erteilt das Gewerbeaufsichtsamt eine Anordnung, dass die Bestimmungen eingehalten werden müssen, bis eine Strafe verhängt wird.

Die Vorschriften regeln bestimmte Bereiche, z. B. den Bausektor. Es gibt aber auch Vorschriften, die bereichsübergreifend angelegt sind, z. B. die Vorschrift über die Ausführung der Arbeit.

Lesen Sie die Vorschrift über die Ausführung der Arbeit (auf Dänisch)

Arbeitsschutzanleitungen

Arbeitsschutzanleitungen geben Anleitungen dazu, wie die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes interpretiert werden sollen. Arbeitsschutzanleitungen werden verwendet zur

  • Vertiefung und Erläuterung von Begriffen und Formulierungen in Gesetzen und Bestimmungen
  • Erläuterung, wie die Anforderungen der Bestimmungen in der Praxis des Gewerbeaufsichtsamtes erfüllt werden können
  • Information über die Praxis des Gewerbeaufsichtsamtes vor dem Hintergrund u. a. von Bescheiden und Urteilen
  • Erläuterung von Bereichen und Zusammenhängen der Arbeitsschutzgesetze u. a.

Ist eine Arbeitsschutzanleitung bindend?

Arbeitsschutzanleitungen sind nicht bindend für Arbeitgeber oder Andere, doch sie bauen auf Regelungen auf, die bindend sind. Das Gewerbeaufsichtsamt unternimmt nichts in Situationen, in denen ein Betrieb z. B. eine Arbeitsschutzanleitung befolgt hat.

Die Arbeitgeber können andere Vorgehensweisen wählen als die, die in den Arbeitsschutzanleitungen enthalten sind. In diesem Fall schätzt das Gewerbeaufsichtsamt ein, ob die ausgewählte Vorgehensweise genauso geeignet ist und die Bestimmungen einhält.

Wenn eine Arbeitsschutzanleitung bindende Anforderungen an ein Verfahren wiedergibt, das aus Gesetzen oder Bestimmungen hervorgeht, muss der Arbeitgeber diese Verfahren befolgen. Es geht immer eindeutig aus einer Arbeitsschutzanleitung hervor, wenn es sich um bindende Anforderungen an Verfahren o. Ä. handelt.

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