Gefährdungsbeurteilung (APV)

Alle Betriebe mit Beschäftigten müssen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung (APV) erstellen. Der Arbeitgeber ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.

Alle Betriebe mit Mitarbeitern müssen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Beim Gefährdungsbeurteilungprozess geht es darum, die Arbeitssicherheit des Unternehmens zu identifizieren, die Bereiche zu nennen, in denen ein Einsatz erforderlich ist, und einen Plan zu erstellen, wie Sie die Arbeitssicherheit in diesen Bereichen verbessern können.

Was hat ein Betrieb von einer Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung trägt zu einem guten Arbeitsumfeld im Betrieb bei, was folgende Vorteile haben kann:

  • Kosteneinsparungen bei Unfällen und Berufskrankheiten
  • Geringerer Krankenstand
  • Weniger Personalfluktuation
  • Höhere Arbeitszufriedenheit, Motivation und Produktivität

Welche Anforderungen werden an eine Gefährdungsbeurteilung gestellt?

Während des Prozesses sollten eventuelle Probleme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgedeckt und daraufhin gelöst werden. Die folgenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung müssen Betriebe jederzeit erfüllen:

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich sein, die Form ist jedoch frei. Dies kann beispielsweise elektronisch erfolgen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss zugänglich sein, damit sowohl die Geschäftsführung, die Mitarbeiter als auch das dänische Gewerbeaufsichtsamt sie lesen können.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss bei Änderungen mit Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld überarbeitet werden – jedoch mindestens alle 3 Jahre.

Der Prozess zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung umfasst fünf Elemente, wobei der Betrieb folgende Aufgaben erfüllen muss:

  • Erfassung des Arbeitsumfelds im Betrieb, um mögliche Probleme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfassen.
  • Beschreibung von möglichen Problemen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und Darstellung, wie diese gelöst werden könnten.
  • Beurteilung, ob es Umstände im Arbeitsumfeld gibt, die den Krankenstand erhöhen könnten.
  • Aufstellung eines Maßnahmenplans, der u. a. beschreibt, wann von wem welche eventuellen Probleme gelöst werden sollen.
  • Beschreibung, wie der Betrieb die Umsetzung des Maßnahmenplans überwachen soll, z. B. wer für die Durchführung des Maßnahmenplans in der Praxis zuständig ist.

Das Gewerbeaufsichtsamt prüft die Gefährdungsbeurteilung nicht, überwacht aber, dass der Prozess der Gefährdungsbeurteilung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Ihr Unternehmen kann angewiesen werden, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, falls sie dies noch nicht getan hat oder wenn die Gefährdungsbeurteilung Mängel aufweist.

Im gesamten Prozess ist die Arbeitsschutzabteilung einzubeziehen. Wenn der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte hat, ist keine Arbeitsschutzabteilung erforderlich; in einem solchen Fall ist ein Mitarbeitervertreter im Prozess einzubeziehen. Der Betrieb legt selbst die Methoden und Instrumente fest, die bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden sollen.

Lesen Sie mehr auf unserer Seite über die Arbeitsschutzorganisation

Instrumente bei der Gefährdungsbeurteilung

Das Gewerbeaufsichtsamt hat einige Checklisten erstellt, die für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können. Die Checklisten sind insbesondere für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten gedacht. Sie enthalten eine Reihe von Fragen zum Arbeitsschutz, die für verschiedene Branchen typisch sind.

Checklisten zur gefährdungsbeurteilung herunterladen (auf Englisch)

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