Kränkende Handlungen müssen gestoppt werden - Lassen Sie sich von uns helfen

Arbeitgeber in Dänemark haben die Pflicht, kränkende Handlungen, einschließlich Mobbing und sexuelle Belästigung, zu verhindern. Sollt es dennoch dazu kommen, sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessen damit umzugehen.

Arbeitgeber in Dänemark haben die Pflicht, kränkende Handlungen, einschließlich Mobbing und sexuelle Belästigung, zu verhindern. Sollt es dennoch dazu kommen, sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessen damit umzugehen.

Kränkende Handlungen am Arbeitsplatz stellen ein ernstes Gesundheits- und Sicherheitsproblem dar und können schwerwiegende Folgen für den Arbeitsplatz als Ganzes und für den Einzelnen haben. Kränkende Handlungen können unter anderem das Risiko von Stress und stressbedingten Erkrankungen wie z.B. Depressionen erhöhen.

Um kränkende Handlungen zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie am Arbeitsplatz u.a. darüber sprechen, wie man miteinander umgeht und spricht.

Wann ist etwas eine Kränkung?

Kränkende Handlungen umfassen z.B. Folgendes:

  • verletzende Bemerkungen
  • Diskriminierung
  • unangenehme Hänseleien
  • Verleumdung
  • Ausschluss aus der sozialen und beruflichen Gemeinschaft
  • Schelte
  • Spott
  • Schweigen als Antwort auf Fragen oder auf Gesprächsversuche

Die Handlungen können bewusst oder unbewusst ausgeübt werden, beispielsweise von Kollegen, Vorgesetzten, Kunden oder Geschäftspartnern.

Es kann unterschiedliche Wahrnehmungen davon geben, was kränkend ist. Entscheidend ist, dass das Verhalten von der Person, die ihm ausgesetzt ist, als kränkend empfunden wird. Da Menschen unterschiedliche Grenzen haben, ist es wichtig, dass Sie bei der Arbeit darüber sprechen, wo Ihre Grenzen sind.

Hilfe erhalten

Rufen Sie unter Tel. +45 7022 1280 anonym unsere Hotline für kränkende Handlungen an (Mo-Do: 8-15 Uhr, Fr: 8-14 Uhr). Die Hotline beantwortet Anrufe auf Englisch.

: 22-05-2023